AnerkennungsVO BArch | MArch lt. CuKo vom 01.10.2007
MArch_AnerkennungsVO_10.05.2008
BArch_AnerkennungsVO_21.10.2008 | BArch_AnkVO_21.10.08 (farbige AnkVO)
Alle jene Studierenden, die in BArch | MArch übertreten möchten, mögen sich bitte alle Prüfungszeugnisse im Original in der Studienabteilung ausdrucken lassen bzw. sich einen aktuellen Notenauszug in der Studienabteilung ausstellen lassen.
ALLE ZEUGNISSE sind gemeinsam mit der Anerkennungsverordnung für das Informationsgespräch vorzubereiten. D.h. der/die Studierende hat selbst die bereits abgelegten Lehrveranstaltungsprüfungen (Zeugnisse) so übersichtlich vorzubereiten, dass im Informationsgespräch bzw. im Einzellfall konkrete Fragen geklärt werden können.